"Datenschutzverstoß durch Behörde: Wie der Kreis Recklinghausen fremde Gesundheitsdaten preisgab"
Was passiert ist:
Falsche Aktenzuordnung
Der Kreis Recklinghausen (Fachdienst 59) verwendete in einer schriftlichen Mitteilung vom 06.12.2023 ein
falsches Aktenzeichen (52xxxxxxxxxx60) statt des korrekten Zeichens für den Antrag zu einem meiner Familienangehörigen, dessen Bevollmächtigter ich war
Unbefugte Datenpreisgabe
In einem Telefonat am 13.12.2023, mit dem Fachbereeichsleiter wurden mir fremde medizinische Befunde und behandelnde Ärzte genannt, die aus der falsch zugeordneten Akte stammten.
Diese Daten betrafen meinen Familienangehörigen sondern eine andere Person.
Folgen
Schwere Datenschutzverletzung: Die Weitergabe fremder Gesundheitsdaten ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Verzögerung des eigentlichen Antragsverfahrens meiner Mutter, da die Behörde den Fehler nicht korrigierte.
Welche Gesetze wurden verletzt?
Verstoß
Rechtsgrundlage
Mögliche Konsequenz
Weitergabe fremder Gesundheitsdaten
§ 203 StGB
Bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
Verletzung des Datenschutzes
Art. 9 DSGVO
Bußgeld bis zu 20 Mio. €
Grob fahrlässige Aktenführung
§ 6 SGB IX
Dienstaufsichtliche Maßnahmen
Was ich unternehme:
Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Münster (§ 158 StPO).
Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten NRW (Art. 77 DSGVO).
Eilantrag beim Sozialgericht Duisburg (Az. L 5B 692/25 ER).
Warum ich das öffentlich mache:
Transparenz: Behörden müssen für Fehler zur Verantwortung gezogen werden.
Aufklärung: Andere Betroffene sollen ähnliche Erfahrungen vermeiden können.
Wichtig:
Alle Angaben sind durch Schriftverkehr und Aktenzeichen belegt.
Keine Spekulationen – nur dokumentierte Fakten.
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Hinweis für Medien:
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